§ 1 BAB-KABGV

Rechner für die Konzessionsabgabe von Autobahnraststättenbetreibern nach der Verordnung über die Konzessionsabgaben für Bundesautobahn-Nebenanlagen (BAB-KABGV). Der Rechner ermittelt die jährliche Konzessionsabgabe auf Basis des Nettoumsatzes und des vereinbarten Abgabesatzes sowie die erforderliche Sicherheitsleistung.

Letzte Aktualisierung: 1. 1. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Konzessionsabgaben für Autobahnraststätten — Grundlagen 2026

Autobahnraststätten gehören zu den meistfrequentierten Einzelhandels- und Gastronomiestandorten Deutschlands. Ihr Betrieb ist an eine Konzession der Autobahn GmbH des Bundes gebunden, für die eine umsatzabhängige Konzessionsabgabe zu entrichten ist. Rechtliche Grundlage ist die Verordnung über die Konzessionsabgaben für Bundesautobahn-Nebenanlagen (BAB-KABGV) in Verbindung mit § 15 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG).

Berechnungsgrundlage nach BAB-KABGV

Die Konzessionsabgabe ergibt sich als Produkt aus dem Nettojahresumsatz der Raststätte und dem vertraglich vereinbarten Abgabesatz. Der Abgabesatz ist nicht einheitlich festgelegt, sondern wird im Konzessionsvertrag individuell vereinbart — in Abhängigkeit von Standortfaktoren wie Verkehrsaufkommen, Lage (Tank- und Rast oder nur Raststätte) und erwartetem Umsatzvolumen. Bei größeren Raststätten mit höherem Umsatz können niedrigere prozentuale Sätze vereinbart werden.

Sicherheitsleistung als Konzessionsvoraussetzung

Neben der laufenden Konzessionsabgabe ist eine Sicherheitsleistungzu hinterlegen. Diese beträgt typischerweise 10 % der jährlichen Konzessionsabgabe und sichert die Ansprüche der Autobahn GmbH für den Fall ab, dass der Betreiber zahlungsunfähig wird oder den Konzessionsvertrag verletzt. Als Sicherheitsinstrumente kommen Bankbürgschaften von erstklassigen Kreditinstituten oder Bardepots auf gesperrten Konten in Betracht.

Übergang der Zuständigkeit auf die Autobahn GmbH

Mit der Gründung der Autobahn GmbH des Bundes zum 1. Januar 2021 gingen die Zuständigkeiten für Bundesautobahnen — einschließlich der Konzessionsvergabe für Nebenbetriebe — von den Bundesländern auf den Bund über. Die BAB-KABGV gilt weiterhin als Rechtsgrundlage; die Autobahn GmbH schließt die Konzessionsverträge ab und ist Empfängerin der Konzessionsabgaben. Bestehende Konzessionsverträge wurden im Rahmen der Übergangsregelungen übernommen.

Steuerliche Behandlung der Konzessionsabgabe

Konzessionsabgaben sind Betriebsausgaben des Raststättenbetreibers und mindern damit die Bemessungsgrundlage für Körperschaft- oder Einkommensteuer sowie Gewerbesteuer. Sie sind in der Buchführung als sonstiger betrieblicher Aufwand zu erfassen. Die Sicherheitsleistung selbst ist kein Aufwand, solange sie nicht in Anspruch genommen wird; die Zinsverluste aus gebundener Liquidität können jedoch wirtschaftlich bedeutsam sein.

Häufige Fragen zur Konzessionsabgabe für Autobahnraststätten

Was ist die Konzessionsabgabe für Autobahnraststätten?

Die Konzessionsabgabe ist eine umsatzabhängige Abgabe, die Betreiber von Autobahnraststätten an die Autobahn GmbH des Bundes (früher: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die DEGES) für die Nutzungsrechte am Autobahngelände zahlen. Rechtsgrundlage ist die BAB-KABGV, die den Abgabesatz als Prozentsatz des Nettoumsatzes festlegt.

Wie hoch ist der typische Konzessionsabgabesatz?

Der Konzessionsabgabesatz wird vertraglich vereinbart und kann je nach Standort, Verkehrsaufkommen und Umsatzvolumen variieren. Typische Sätze liegen im Bereich von 3 bis 10 % des Nettoumsatzes. Der tatsächliche Satz ist dem jeweiligen Konzessionsvertrag zu entnehmen. Der Rechner verwendet einen Standard-Satz von 5 % als Ausgangswert.

Was umfasst der Umsatz für die Berechnung der Konzessionsabgabe?

Bemessungsgrundlage ist der Nettoumsatz der Autobahnraststätte, also der Umsatz ohne Umsatzsteuer. Einbezogen werden alle Umsätze aus dem Gastronomiebetrieb, dem Tankstellengeschäft (soweit vertraglich vereinbart), dem Hotelbereich und sonstigen Serviceleistungen. Interne Verrechnungen und Eigenverbräuche werden nicht einbezogen.

Was ist die Sicherheitsleistung und warum ist sie erforderlich?

Die Sicherheitsleistung beträgt typischerweise 10 % der jährlichen Konzessionsabgabe und dient als Absicherung der Konzessionsgeberin für den Fall, dass der Konzessionsnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Sie wird in der Regel als Bankbürgschaft oder durch Bareinlage auf einem Sperrkonto erbracht und bleibt für die Laufzeit des Konzessionsvertrags gebunden.

Welche Behörde ist für die Konzessionsvergabe zuständig?

Seit dem 1. Januar 2021 ist die Autobahn GmbH des Bundes für die Verwaltung und Vergabe von Konzessionen für Nebenbetriebe an Bundesautobahnen zuständig, nachdem die Zuständigkeit von den Ländern auf den Bund übergegangen ist. Die Autobahn GmbH schließt die Konzessionsverträge ab und überwacht die Einhaltung der Konzessionsbedingungen.

Sind Konzessionsabgaben steuerlich absetzbar?

Ja, Konzessionsabgaben sind als Betriebsausgaben des Raststättenbetreibers steuerlich abzugsfähig und mindern den steuerpflichtigen Gewinn. Sie gehören zu den laufenden Betriebskosten des Konzessionsnehmers und sind in der Gewinn- und Verlustrechnung als sonstiger betrieblicher Aufwand zu verbuchen. Umsatzsteuerliche Besonderheiten sind mit dem Steuerberater abzuklären.

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