Berechnen Sie mit diesem Rechner die Gebühren für Exportgenehmigungen und Ausfuhrkontrollen nach § 2 BAFABGEBV. Geben Sie den Warenwert der Exportgüter und den geltenden Gebührensatz ein — der Rechner ermittelt die anfallende Exportgebühr sofort.
Rechtsgrundlage
- § 2 Gebührenverzeichnis zur BAFA-Gebührenverordnung (BAFABGEBV) (BAFABGEBV) ↗
Gebühren für Exportgenehmigungen und Ausfuhrkontrolle
Gültig ab: 1. 1. 2021
- § 1 Außenwirtschaftsgesetz (AWG) (AWG) ↗
Grundlage der Exportkontrolle
Gültig ab: 1. 9. 2013
BAFA Exportkontrolle und Gebühren 2026 — Grundlagen und Berechnung
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist die zentrale Behörde für die Exportkontrolle in Deutschland. Es prüft und genehmigt Ausfuhren von Gütern, die aus Gründen der nationalen Sicherheit, der Außen- und Sicherheitspolitik oder zum Schutz vor terroristischer Nutzung einer Kontrolle bedürfen.
Rechtsgrundlagen der BAFA-Exportkontrolle
Die Exportkontrolle in Deutschland basiert auf mehreren Rechtsgrundlagen: demAußenwirtschaftsgesetz (AWG), der Außenwirtschaftsverordnung (AWV), der EU-Dual-Use-Verordnung (Verordnung (EU) 2021/821) sowie der Gemeinsamen Militärgüterliste der EU. Die BAFA-Gebührenverordnung (BAFABGEBV) regelt in § 2, welche Gebühren für behördliche Amtshandlungen anfallen.
Gebührenpflichtige Amtshandlungen
Gebührenpflichtig sind insbesondere: die Erteilung von Einzelausfuhrgenehmigungen, die Registrierung für Allgemeine Genehmigungen, die Ausstellung von Zertifikaten sowie Auskünfte und Bescheide im Zusammenhang mit der Exportkontrolle. Die Gebühr richtet sich nach dem Warenwert der Exportgüter und dem jeweiligen Gebührensatz.
Dual-Use-Güter und Genehmigungspflicht
Dual-Use-Güter sind Waren, Software und Technologien, die sowohl für zivile als auch für militärische Zwecke verwendet werden können. Anhang I der EU-Dual-Use-Verordnung (Verordnung (EU) 2021/821) listet alle genehmigungspflichtigen Güter auf. Unternehmen sind verpflichtet, ihre Exportgüter auf Genehmigungspflichtigkeit zu prüfen, bevor sie eine Ausfuhr veranlassen. Ein Verstoß gegen die Exportkontrollvorschriften kann zu erheblichen Bußgeldern und strafrechtlichen Konsequenzen führen.
Allgemeine vs. Einzelgenehmigungen
Das BAFA-System unterscheidet zwischen Allgemeinen Genehmigungen (EU001–EU008, nationale Allgemeingenehmigungen) und Einzelgenehmigungen. Allgemeine Genehmigungen gelten für bestimmte Warengruppen und Empfängerländer ohne individuellen Antrag. Einzelgenehmigungen werden für spezifische Ausfuhrvorgänge erteilt und sind gebührenpflichtig nach § 2 BAFABGEBV.
Compliance-Anforderungen für Exporteure
Exporteure mit genehmigungspflichtigen Gütern müssen ein internes Exportkontrollprogramm (ICP) einrichten. Dazu gehören die Klassifizierung von Waren nach Exportkontrolllisten, die Prüfung von Endnutzern und Endverwendungszwecken, die Dokumentation aller Ausfuhrvorgänge sowie regelmäßige Schulungen der beteiligten Mitarbeiter.
Sanktionen bei Verstößen
Verstöße gegen die Exportkontrollvorschriften können nach § 17 AWG mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe geahndet werden. Bei fahrlässigen Verstößen drohen Bußgelder bis zu 500.000 Euro. Die frühzeitige Prüfung der Genehmigungspflichtigkeit und die korrekte Beantragung von BAFA-Genehmigungen sind daher essenziell.
Häufige Fragen zu BAFA Exportkontrolle Gebühren
Was ist die BAFA-Gebührenverordnung?
Die BAFA-Gebührenverordnung (BAFABGEBV) regelt die Gebühren, die das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für seine Amtshandlungen erhebt. Dazu gehören insbesondere Gebühren für die Erteilung von Exportgenehmigungen und die Durchführung von Ausfuhrkontrollen nach dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und der Außenwirtschaftsverordnung (AWV).
Wann werden BAFA-Exportgebühren fällig?
BAFA-Exportgebühren fallen an, wenn ein Unternehmen für den Export bestimmter Waren eine behördliche Genehmigung des BAFA benötigt. Dies betrifft insbesondere Dual-Use-Güter (Waren mit ziviler und militärischer Nutzung) sowie Rüstungsgüter und sensible Technologien, die unter die EU-Dual-Use-Verordnung oder nationale Ausfuhrlisten fallen.
Wie wird die Exportgebühr berechnet?
Die Exportgebühr ergibt sich grundsätzlich aus dem Warenwert der Exportgüter multipliziert mit dem maßgeblichen Gebührensatz gemäß § 2 BAFABGEBV. Der genaue Gebührensatz richtet sich nach der Art der Genehmigung und dem Warentyp. Für Standardgenehmigungen beträgt der Satz typischerweise zwischen 0,1 % und 1 % des Warenwertes.
Welche Waren unterliegen der BAFA-Kontrolle?
Der BAFA-Kontrolle unterliegen Dual-Use-Güter nach der EU-Dual-Use-Verordnung (Anhang I), Waren auf der nationalen Ausfuhrliste (Anlage AL zur AWV), Rüstungsgüter nach der Gemeinsamen Militärgüterliste der EU sowie bestimmte Chemikalien und Nukleargüter. Unternehmen müssen prüfen, ob ihre Exportgüter genehmigungspflichtig sind.
Was ist der Unterschied zwischen Allgemeiner Genehmigung und Einzelgenehmigung?
Allgemeine Genehmigungen (z. B. EU001 bis EU008) gelten für bestimmte Warengruppen und Empfängerländer ohne individuellen Antrag — die Nutzung muss nur registriert werden. Einzelgenehmigungen hingegen müssen beim BAFA beantragt werden und sind gebührenpflichtig nach § 2 BAFABGEBV. Die Gebührenhöhe richtet sich nach dem Warenwert und der Komplexität der Prüfung.