Berechnen Sie die jährliche Abwasserabgabe nach § 9 AbwAG. Geben Sie die Anzahl der Schadeinheiten und den Abgabesatz (Richtwert 2026: 35,79 €/SE) ein. Bei Einhaltung der Mindestanforderungen der Abwasserverordnung (AbwV) wird die 75 %-Ermäßigung automatisch berücksichtigt.
Rechtsgrundlage
- § 9 Abwasserabgabengesetz (AbwAG) (AbwAG) ↗
Abgabesatz 35,79 €/Schadeinheit (2026) und 75 %-Ermäßigung bei Mindestanforderungen
Gültig ab: 13. 11. 1976
- § 3 Abwasserabgabengesetz (AbwAG) (AbwAG) ↗
Definition der Schadeinheiten nach Schadparametern (CSB, N, P etc.)
Gültig ab: 13. 11. 1976
Abwasserabgabe nach AbwAG 2026 — Grundlagen und Berechnung
Die Abwasserabgabe ist eine der wichtigsten umweltrechtlichen Abgaben in Deutschland. Sie wird für das Einleiten von Abwasser in Gewässer erhoben und basiert auf demVerursacherprinzip: Wer Gewässer belastet, trägt die damit verbundenen gesellschaftlichen Kosten. Das Abwasserabgabengesetz (AbwAG) wurde 1976 eingeführt und hat seitdem wesentlich zur Verbesserung der Wasserqualität in deutschen Gewässern beigetragen.
Schadeinheiten als Bemessungsgrundlage
Grundlage der Abwasserabgabe sind Schadeinheiten (SE). Eine Schadeinheit entspricht einem bestimmten Schadstoffäquivalent: bei CSB (chemischer Sauerstoffbedarf) 50 kg/Jahr, bei Stickstoff (N) 25 kg/Jahr, bei Phosphor (P) 3 kg/Jahr. Die Schadeinheiten werden aus den gemessenen oder veranlagten Schadstoffkonzentrationen und dem Abwasservolumen ermittelt. § 3 AbwAG i.V.m. dem Anhang zum AbwAG enthält die vollständige Umrechnungstabelle.
Abgabesatz 2026
Der aktuelle Abgabesatz beträgt 35,79 € pro Schadeinheit und Jahr. Er wird nach § 9 Abs. 3 AbwAG jährlich entsprechend der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes angepasst. Für größere Einleiter mit vielen Schadeinheiten kann die Abwasserabgabe einen erheblichen Kostenfaktor darstellen, der Investitionen in die Abwasserbehandlung wirtschaftlich rechtfertigt.
75 %-Ermäßigung nach § 9 Abs. 5 AbwAG
Das wichtigste Instrument zur Reduzierung der Abwasserabgabe ist die75 %-Ermäßigung nach § 9 Abs. 5 AbwAG. Sie steht Einleitern zu, die die Mindestanforderungen nach der Abwasserverordnung (AbwV) einhalten. Die AbwV enthält für verschiedene Abwasserherkunftsbereiche (Anhänge 1 bis 57) spezifische Grenzwerte für Schadstoffe. Wer diese einhält, zahlt effektiv nur 25 % des vollen Abgabesatzes.
Praktische Bedeutung
Für industrielle und kommunale Einleiter ist die Abwasserabgabe ein starker Anreiz, in Kläranlagen und Abwasserbehandlungsanlagen zu investieren. Ein Betrieb mit 100 Schadeinheiten zahlt ohne Ermäßigung 3.579 €/Jahr, mit der 75 %-Ermäßigung nur etwa 895 €/Jahr. Bei größeren Einleitern mit tausenden von Schadeinheiten können die Einsparungen durch die Ermäßigung die Investitionskosten für moderne Kläranlagentechnik schnell amortisieren.
Veranlagung und Bescheid
Die Abwasserabgabe wird durch die Wasserbehörden der Länder festgesetzt. Grundlage ist entweder eine behördliche Überwachungsmessung oder eine Eigenüberwachung des Einleiters. Bei Nichteinhaltung der AbwV-Grenzwerte entfällt die Ermäßigung und der volle Abgabesatz ist zu zahlen. Die Abgabe ist jährlich zu entrichten.
Häufige Fragen zur Abwasserabgabe (§ 9 AbwAG)
Was ist die Abwasserabgabe?
Die Abwasserabgabe ist eine bundesgesetzliche Abgabe für das Einleiten von Abwasser in Gewässer. Sie wird nach dem Verursacherprinzip erhoben und soll Anreize zur Verminderung der Schmutzfracht schaffen. Rechtsgrundlage ist das Abwasserabgabengesetz (AbwAG) von 1976.
Wie werden Schadeinheiten berechnet?
Schadeinheiten werden aus den Schadstoffkonzentrationen im Abwasser ermittelt. Relevante Parameter sind der chemische Sauerstoffbedarf (CSB), Stickstoff (N), Phosphor (P), organisch gebundene Halogene (AOX) und weitere. Für jeden Parameter gibt es einen Umrechnungsfaktor in Schadeinheiten nach § 3 AbwAG.
Was ist die 75 %-Ermäßigung nach § 9 Abs. 5 AbwAG?
Einleiter, die die Mindestanforderungen der Abwasserverordnung (AbwV) einhalten, erhalten eine Ermäßigung der Abwasserabgabe um 75 %. Dies bedeutet, dass nur 25 % der nach vollem Satz errechneten Abgabe tatsächlich zu zahlen ist. Die Ermäßigung setzt den Nachweis der Einhaltung der AbwV-Anforderungen voraus.
Wer muss die Abwasserabgabe zahlen?
Abgabepflichtig sind Einleiter von Abwasser in Gewässer (direkte Einleiter) sowie kommunale Kläranlagen. Indirekteinleiter zahlen keine Abwasserabgabe direkt, tragen aber über die kommunalen Abwassergebühren indirekt zur Finanzierung bei.
Wie hoch ist der Abgabesatz 2026?
Der gesetzliche Abgabesatz beträgt seit dem 1. Januar 2019 unverändert 35,79 € pro Schadeinheit und Jahr. Er wird gemäß § 9 Abs. 3 AbwAG jährlich an die Preisentwicklung angepasst. Der Rechner ist mit dem aktuellen Satz von 35,79 €/SE vorbelegt, kann aber individuell angepasst werden.