§ 3 AbwAG (Anlage zu § 3) — Schadeinheiten

Berechnen Sie die Schadeinheiten Ihres Abwassers nach der Anlage zu § 3 Abwasserabgabengesetz (AbwAG). Die Abwasserabgabe richtet sich nach den jährlichen Frachten der Schadstoffe CSB, Stickstoff, Phosphor, AOX und Quecksilber. Jede Schadeinheit wird mit 35,79 €/Jahr bewertet.

Letzte Aktualisierung: 1. 1. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Schadeinheiten nach § 3 AbwAG — Berechnungsgrundlagen 2026

Das Abwasserabgabengesetz (AbwAG) erhebt eine Abgabe für die Einleitung von Abwasser in Gewässer. Die Höhe der Abgabe richtet sich nach der Menge der Schadeinheiten (SE), die das eingeleitete Abwasser enthält. Die Anlage zu § 3 AbwAG legt fest, wie viele Kilogramm eines Schadstoffs einer Schadeinheit entsprechen.

Schadstoffe und Bezugsgrößen (Anlage zu § 3 AbwAG)

Die Anlage zu § 3 AbwAG definiert fünf Schadstoffgruppen mit ihren jeweiligen Bezugsgrößen: CSB (chemischer Sauerstoffbedarf): 50 kg = 1 SE — dieser Parameter erfasst die organische Belastung des Abwassers. N-ges (Gesamtstickstoff): 25 kg = 1 SE — Stickstoff fördert Überdüngung (Eutrophierung) in Gewässern. P-ges (Gesamtphosphor):3 kg = 1 SE — Phosphor ist ein Hauptverursacher von Algenblüten. AOX: 2 kg = 1 SE — adsorbierbare organische Halogenverbindungen sind persistente und oft toxische Substanzen. Quecksilber (Hg):0,02 kg (= 20 g) = 1 SE — Schwermetalle werden mit sehr niedrigem Schwellenwert bewertet.

Berechnung der Jahresfracht

Für die Abwasserabgabe relevant ist die Jahresfracht jedes Schadstoffs in Kilogramm pro Jahr. Diese ergibt sich aus dem Produkt der Schadstoffkonzentration (mg/l) und des Jahresvolumens des eingeleiteten Abwassers (m³/Jahr). Dieser Rechner nimmt die bereits berechnete Jahresfracht als Eingabe entgegen und ermittelt daraus die Schadeinheiten und die Jahresabgabe.

Abgabesatz 2026: 35,79 €/SE

Der bundeseinheitliche Abgabesatz nach § 9 Abs. 4 AbwAG beträgt im Jahr 2026 35,79 Euro pro Schadeinheit. Für einen typischen mittelgroßen Industriebetrieb mit 500 kg CSB/Jahr (10 SE), 50 kg N/Jahr (2 SE) und 6 kg P/Jahr (2 SE) ergibt sich: 14 SE × 35,79 = 500,46 €/Jahr Abwasserabgabe.

Verhältnis zu Überwachungswerten und Messwerten

§ 6 AbwAG regelt das Verhältnis zwischen Messwerten und behördlichen Überwachungswerten: Grundsätzlich wird für die Abgabeberechnung der niedrigereWert aus tatsächlicher Messung und behördlichem Bescheid zugrunde gelegt. Dies schafft einen Anreiz, die tatsächlichen Ablaufwerte zu verbessern.

Anrechnung von Investitionen auf die Abwasserabgabe

§ 10 AbwAG ermöglicht die Anrechnung von Aufwendungen für Abwasserbehandlungsmaßnahmen auf die zu zahlende Abgabe. Wenn ein Betrieb in Kläranlagen oder sonstige Maßnahmen investiert, die die Einleitung von Schadstoffen mindern, können diese Investitionskosten in bestimmtem Umfang mit der Abgabe verrechnet werden. Dieses Instrument soll Anreize für freiwillige Umweltschutzinvestitionen schaffen.

Quecksilber und andere Schwermetalle

Bei Schwermetallen gilt die besonders niedrige Bezugsgröße von 0,02 kg Quecksilber pro Schadeinheit. Dies entspricht 20 Gramm Hg pro Schadeinheit — damit fällt die Abgabe je kg Quecksilber erheblich höher aus als für organische Parameter. Neben Hg erfasst die Anlage zu § 3 AbwAG auch Cadmium, Chrom, Nickel, Blei und Kupfer mit eigenen Bezugsgrößen.

Häufige Fragen zur Schadeinheitenberechnung

Was sind Schadeinheiten nach dem AbwAG?

Schadeinheiten (SE) sind die Berechnungsgrundlage der Abwasserabgabe. Die Anlage zu § 3 AbwAG definiert, wie viel Kilogramm eines Schadstoffs einer Schadeinheit entsprechen: CSB 50 kg/SE, Stickstoff 25 kg/SE, Phosphor 3 kg/SE, AOX 2 kg/SE, Quecksilber 0,02 kg/SE.

Wie wird die Jahresfracht für die Schadeinheitenberechnung ermittelt?

Die Jahresfracht wird aus dem Jahresmittelwert der Schadstoffkonzentration (mg/l) und dem Jahresabwasservolumen (m³) berechnet. Das Ergebnis in kg/Jahr wird dann durch den jeweiligen Bezugswert der Anlage zu § 3 AbwAG geteilt.

Welche Schadstoffe werden bei der Abwasserabgabe berücksichtigt?

Die Anlage zu § 3 AbwAG erfasst: CSB (chemischer Sauerstoffbedarf), Stickstoff gesamt (N-ges), Phosphor gesamt (P-ges), adsorbierbare organische Halogenverbindungen (AOX) und Schwermetalle (insbesondere Quecksilber, Cadmium, Chrom, Nickel, Blei, Kupfer).

Wie hoch ist der Abgabesatz je Schadeinheit 2026?

Der Abgabesatz beträgt 2026 gemäß § 9 Abs. 4 AbwAG 35,79 Euro pro Schadeinheit. Dieser Satz gilt bundeseinheitlich für alle in Gewässer eingeleiteten Abwässer.

Gibt es Möglichkeiten, die Abwasserabgabe zu reduzieren?

Ja. § 10 AbwAG erlaubt die Anrechnung von Investitionsaufwendungen für Abwasserbehandlungsmaßnahmen auf die Abwasserabgabe. Außerdem führt die Einhaltung der Mindestanforderungen bei Niederschlagswasser zu einer 75%-Ermäßigung. Für Kleineinleitungen gibt es Befreiungen bei Kanalanschluss.

Was ist der Unterschied zwischen Messwert und Überwachungswert?

Der Überwachungswert ist der behördlich festgelegte Grenzwert; der Messwert ist der tatsächlich gemessene Wert. Für die Berechnung der Abwasserabgabe wird gemäß § 6 AbwAG grundsätzlich der niedrigere Wert aus behördlichem Bescheid und tatsächlicher Messung herangezogen.

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