§ 13 BerRehaG — Entgeltpunkte Verfolgungszeiten

Ermitteln Sie die rentenrechtlichen Entgeltpunkte aus anerkannten Verfolgungszeiten nach § 13 BerRehaG und berechnen Sie die daraus resultierende monatliche Rente. Grundlage ist die Rentenformel des SGB VI mit aktuellem Rentenwert 2026 (39,32 €).

Letzte Aktualisierung: 4. 4. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Berufliche Rehabilitierung — Entgeltpunkte nach § 13 BerRehaG

Das Berufliche Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG) schafft einen rechtlichen Rahmen für die Wiedergutmachung beruflicher Nachteile, die Bürgerinnen und Bürgern der DDR durch politische Verfolgung entstanden sind. Es trat 1994 in Kraft und ermöglicht die nachträgliche Anerkennung von Verfolgungszeiten als rentenrechtliche Pflichtbeitragszeiten.

Entgeltpunkte nach § 13 BerRehaG

Nach § 13 BerRehaG werden anerkannte Verfolgungszeiten als Pflichtbeitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt. Die Bewertung erfolgt durch Entgeltpunkte nach der Formel des § 70 SGB VI. Die Entgeltpunkte ergeben sich aus dem Verhältnis der anerkannten Zeit (in Jahren) multipliziert mit dem Verhältnis des maßgeblichen Entgelts zum Durchschnittsentgelt (Referenzwert: 40.000 €).

Rentenformel nach SGB VI

Die monatliche Rente errechnet sich nach der Grundformel des SGB VI: Monatliche Rente = Entgeltpunkte × Rentenartfaktor × Aktueller Rentenwert. Für das Jahr 2026 beträgt der aktuelle Rentenwert (West) 39,32 €. Der Rentenartfaktor beträgt 1,0 für Altersrenten und Renten wegen voller Erwerbsminderung.

Antragsverfahren und zuständige Behörden

Die berufliche Rehabilitierung wird auf Antrag durch die zuständigen Rehabilitierungsbehörden der Bundesländer durchgeführt. Nach Anerkennung der Verfolgungszeiten leitet die Behörde die entsprechenden Daten an die Deutsche Rentenversicherung weiter, die die Entgeltpunkte in das Rentenkonto aufnimmt. Die rentenrechtliche Auswirkung wird beim nächsten Rentenbescheid oder auf besonderen Antrag berücksichtigt.

Verhältnis zu anderen Rehabilitierungsgesetzen

Neben dem BerRehaG existieren das Strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG) für strafrechtliche Rehabilitierung sowie das Verwaltungsrechtliche Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG) für verwaltungsrechtliche Maßnahmen. Alle drei Gesetze bilden zusammen das Rehabilitierungsrecht für Opfer der SED-Diktatur und können nebeneinander angewendet werden.

Aktuelle Rentenwerte 2026

Der aktuelle Rentenwert (West) beträgt seit Juli 2025 39,32 €. Für Rentenberechtigungen im Beitrittsgebiet (Ost) gilt ein angepasster Rentenwert, der seit dem Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz schrittweise angeglichen wird. Die jährliche Rentenanpassung richtet sich nach der Lohnentwicklung und wird durch die Rentenanpassungsverordnung festgesetzt.

Häufige Fragen zur beruflichen Rehabilitierung

Was regelt das Berufliche Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG)?

Das Berufliche Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG) regelt die Rehabilitierung von Personen, die in der DDR aus politischen Gründen in ihrer beruflichen Entwicklung beeinträchtigt wurden. Es ermöglicht die Anerkennung von Verfolgungszeiten als rentenrechtlich relevante Pflichtbeitragszeiten und schafft damit einen Ausgleich für erlittene Renteneinbußen.

Wer kann nach § 13 BerRehaG Entgeltpunkte erhalten?

Anspruchsberechtigt sind Personen, denen eine rechtsstaatswidrige Entscheidung in der DDR rehabilitiert wurde, die zu beruflichen Nachteilen geführt hat. Die Verfolgungszeiten werden auf Antrag als Pflichtbeitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung anerkannt und mit Entgeltpunkten bewertet.

Wie werden Entgeltpunkte nach § 13 BerRehaG berechnet?

Die Entgeltpunkte werden berechnet als Verhältnis der anerkannten Verfolgungszeit (in Jahren) multipliziert mit dem Verhältnis des Durchschnittsentgelts zum Referenzwert von 40.000 €. Die Formel lautet: Entgeltpunkte = (Verfolgungsmonate / 12) × (Durchschnittsentgelt / 40.000). Die resultierenden Entgeltpunkte fließen in die Rentenformel nach SGB VI ein.

Welche Bedeutung hat der aktuelle Rentenwert?

Der aktuelle Rentenwert ist eine zentrale Rechengröße in der gesetzlichen Rentenversicherung. Er gibt an, welchen monatlichen Rentenbetrag ein Entgeltpunkt ergibt. Für 2026 beträgt der aktuelle Rentenwert (West) 39,32 €. Er wird jährlich durch die Bundesregierung per Rentenanpassungsverordnung festgesetzt.

Was ist der Rentenartfaktor?

Der Rentenartfaktor bestimmt die Rentenhöhe je nach Rentenart. Er beträgt 1,0 für die Altersrente und für die Rente wegen voller Erwerbsminderung, 0,5 für die kleine Witwen- oder Witwerrente und 0,55 für die große Witwen- oder Witwerrente. Der genaue Wert ist in § 67 SGB VI geregelt.

Wo werden Anträge nach dem BerRehaG gestellt?

Anträge auf berufliche Rehabilitierung werden bei den zuständigen Rehabilitierungsbehörden der Bundesländer gestellt — in der Regel bei den Landesjustizministerien oder deren nachgeordneten Behörden. Für die rentenrechtliche Umsetzung der anerkannten Zeiten ist anschließend die Deutsche Rentenversicherung zuständig.

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