Berechnen Sie den pfändungsfreien Betrag und die Abführungspflicht in der Wohlverhaltensperiode der Verbraucherinsolvenz nach § 295 InsO und § 850c ZPO. Geben Sie Ihr monatliches Nettoeinkommen und die Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen ein — der Rechner ermittelt die Pfändungsfreigrenze, den pfändbaren Überschuss und den an den Insolvenztreuhänder abzuführenden Betrag (70 % des Überschusses).
Rechtsgrundlage
- § 295 Insolvenzordnung (InsO) ↗
Obliegenheiten des Schuldners in der Wohlverhaltensperiode
Gültig ab: 1. 1. 1999
- § 850c Zivilprozessordnung (ZPO) ↗
Pfändungsfreigrenzen: Grundfreibetrag 1.491,75 €/Monat, Unterhaltsbonus 561,24 € je Person
Gültig ab: 1. 7. 2023
Pfändungsfreigrenzen in der Verbraucherinsolvenz 2026 — § 295 InsO, § 850c ZPO
Die Verbraucherinsolvenz bietet natürlichen Personen die Möglichkeit, über das gesetzlich geregelte Insolvenzverfahren eine vollständige Entschuldung zu erlangen. Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens durchläuft der Schuldner eine sogenannte Wohlverhaltensperiode, in der er bestimmte Obliegenheiten zu erfüllen hat — darunter die Pflicht, den pfändbaren Teil seines Einkommens an den Insolvenztreuhänder abzuführen.
Rechtliche Grundlagen: § 295 InsO und § 850c ZPO
§ 295 InsO regelt die Obliegenheiten des Schuldners in der Wohlverhaltensperiode. Der Umfang des abzuführenden Einkommens richtet sich nach den Pfändungsfreigrenzen des § 850c ZPO. Diese Vorschrift schützt einen Grundfreibetrag von monatlich 1.491,75 Euro (Stand Juli 2023) vor dem Zugriff der Gläubiger — zuzüglich eines Zuschlags von 561,24 Euro je unterhaltsberechtigter Person.
Berechnung des pfändbaren Einkommens
Übersteigt das Nettoeinkommen des Schuldners die Pfändungsfreigrenze, ist der Überschuss grundsätzlich pfändbar. Von diesem Überschuss behält der Schuldner jedoch 30 % selbst — die verbleibenden 70 % müssen an den Insolvenztreuhänder abgeführt werden. Bei sehr hohem Einkommen gelten nach den Tabellen zu § 850c ZPO differenzierte Staffelungen.
Unterhaltsberechtigte Personen
Für jede Person, gegenüber der eine gesetzliche Unterhaltspflicht besteht (Ehepartner, minderjährige Kinder, volljährige Kinder in Ausbildung), erhöht sich die Pfändungsfreigrenze um 561,24 Euro monatlich. Der Schuldner muss diese Unterhaltsberechtigungen gegenüber dem Gericht und dem Treuhänder nachweisen.
Dauer der Wohlverhaltensperiode
Die Wohlverhaltensperiode dauert nach § 287 Abs. 2 InsO drei Jahre. Hat der Schuldner alle Obliegenheiten erfüllt — insbesondere das pfändbare Einkommen korrekt abgeführt —, erteilt das Insolvenzgericht am Ende die Restschuldbefreiung. Sämtliche verbleibenden Schulden werden damit erlassen, und der Schuldner kann neu beginnen.
Besonderheiten für Selbständige
Selbständige Schuldner unterliegen nach § 295a InsO einer besonderen Regelung: Sie müssen soviel an den Treuhänder zahlen, wie ein vergleichbarer Arbeitnehmer abführen müsste. Dabei können sie zunächst angemessene berufliche Ausgaben in Abzug bringen. Das Gericht kann bei dauerhaft zu niedrigem Einkommen die Obliegenheitspflichten anpassen oder Stundungen gewähren.
Häufige Fragen zu Pfändungsfreigrenzen in der Verbraucherinsolvenz
Was ist die Pfändungsfreigrenze in der Verbraucherinsolvenz?
In der Wohlverhaltensperiode der Verbraucherinsolvenz muss der Schuldner den pfändbaren Teil seines Einkommens an den Insolvenztreuhänder abführen (§ 295 InsO). Pfändbar ist nach § 850c ZPO nur das Einkommen über dem Grundfreibetrag von 1.491,75 € monatlich, erhöht um 561,24 € je unterhaltsberechtigter Person.
Wie hoch ist der Grundfreibetrag 2026?
Der Grundfreibetrag nach § 850c ZPO beträgt ab dem 1. Juli 2023 monatlich 1.491,75 Euro. Bis zu diesem Betrag ist das Nettoeinkommen vollständig vor Pfändung geschützt. Der Wert wird alle zwei Jahre an die Lohnentwicklung angepasst.
Wie viel muss an den Treuhänder abgeführt werden?
Von dem Einkommensanteil, der die Pfändungsfreigrenze übersteigt, behält der Schuldner 30 % (§ 850c ZPO Staffelung). Die verbleibenden 70 % des Überschusses werden an den Insolvenztreuhänder abgeführt und an die Gläubiger verteilt.
Wie lange dauert die Wohlverhaltensperiode?
Die Wohlverhaltensperiode dauert nach § 287 Abs. 2 InsO drei Jahre ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Nach deren Ablauf und bei Erfüllung aller Obliegenheiten erteilt das Insolvenzgericht die Restschuldbefreiung — alle verbleibenden Schulden werden erlassen.
Was passiert bei Selbständigen?
Selbständige Schuldner müssen nach § 295a InsO soviel an den Treuhänder zahlen, wie ein vergleichbarer Arbeitnehmer abführen müsste. Von ihrem Selbständigeneinkommen können sie zunächst angemessene berufliche Ausgaben abziehen. Bei zu niedrigem Einkommen kann das Gericht die Obliegenheitspflichten modifizieren.
Wann wird die Pfändungsfreigrenze erhöht?
Die Pfändungsfreigrenzen werden alle zwei Jahre zum 1. Juli nach § 850c Abs. 4 ZPO automatisch angepasst. Basis ist die prozentuale Entwicklung des Grundlohns nach der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SVEV). Die letzte Erhöhung erfolgte zum 1. Juli 2023.