Berechnen Sie die ärztliche Vergütung in den neuen Bundesländern auf Basis des Angleichungsfaktors nach § 1 der Dritten Verordnung zur Angleichung von Gebührenordnungen (GebAV 3). Der Rechner zeigt, wie viel Prozent der westdeutschen Vergütung im Osten gezahlt wird und wie groß die verbleibende West-Ost-Differenz ist.
Rechtsgrundlage
- § 1 GebAV 3 (GEBAV_3) ↗
Anpassungsfaktor für ärztliche Vergütungen in den neuen Bundesländern
Gültig ab: 1. 1. 2026
- § 2 GebAV 3 (GEBAV_3) ↗
Berechnung der Angleichungsvergütung
Gültig ab: 1. 1. 2026
Ärztliche Vergütungsangleichung Neue Bundesländer — Hintergrund und Berechnung
Die Angleichung ärztlicher Vergütungen zwischen alten und neuen Bundesländern ist ein langfristiger Prozess, der nach der deutschen Wiedervereinigung 1990 begonnen wurde. Die Dritte Verordnung zur Angleichung von Gebührenordnungen (GebAV 3) regelt die schrittweise Konvergenz der privatärztlichen Honorare nach der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) und GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte).
Historischer Hintergrund der West-Ost-Vergütungsunterschiede
Nach der Wiedervereinigung bestanden erhebliche strukturelle Unterschiede im Gesundheitswesen zwischen alten und neuen Bundesländern. Das Lohn- und Gehaltsniveau in Ostdeutschland lag deutlich unter dem Westniveau, was sich auch in den ärztlichen Vergütungen widerspiegelte. Die Angleichungsverordnungen sollten eine kontrollierte Konvergenz ermöglichen, ohne die wirtschaftliche Tragfähigkeit des ostdeutschen Gesundheitssystems zu gefährden.
Angleichungsfaktor nach § 1 GebAV 3
Der Angleichungsfaktor gibt an, wie viel Prozent der westdeutschen Vergütung in den neuen Bundesländern gezahlt wird. Bei einem Faktor von 90 % erhält ein Arzt in Sachsen für dieselbe Leistung 90 % des Honorars seines westdeutschen Kollegen. Bei 100 % ist die vollständige Angleichung erreicht — kein Unterschied mehr zwischen Ost und West.
Die Berechnung ist einfach: Vergütung Ost = Vergütung West × Angleichungsfaktor / 100. Die verbleibende Differenz zeigt, wie viel der Arzt im Westen im Vergleich zum Osten mehr verdient.
Betroffene Vergütungsordnungen
Die GebAV 3 betrifft primär die privatärztliche Abrechnung nach der GOÄ und GOZ. Die Vergütungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) werden separat durch den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) geregelt. Für GKV-Vergütungen gelten andere Angleichungsregeln, die durch die Kassenärztlichen Vereinigungen verhandelt werden.
Neue Bundesländer und Berlin-Ost
Die Angleichungsregelungen gelten für die fünf neuen Bundesländer: Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sowie für den östlichen Teil Berlins. In Berlin-West gelten hingegen die westdeutschen Vergütungssätze. Die geografische Abgrenzung folgt der historischen Grenze der DDR bis 1990.
Praktische Bedeutung für Patienten und Ärzte
Für Patienten mit privater Krankenversicherung (PKV) oder beim Selbstzahler bedeutet ein noch nicht vollständig angeglichener Faktor, dass ärztliche Leistungen in Ostdeutschland günstiger abgerechnet werden können. Für Ärzte in den neuen Bundesländern bedeutet eine noch bestehende Differenz einen wirtschaftlichen Nachteil gegenüber Westkollegen bei gleicher Leistungserbringung.
Häufige Fragen zur ärztlichen Vergütungsangleichung
Was regelt die GebAV 3?
Die Dritte Verordnung zur Angleichung von Gebührenordnungen (GebAV 3) regelt die schrittweise Anpassung von ärztlichen und zahnärztlichen Vergütungen in den neuen Bundesländern an das Westniveau. Sie legt Angleichungsfaktoren fest, die bestimmen, wie viel Prozent der westdeutschen Vergütung im Osten gezahlt wird.
Warum gibt es noch einen West-Ost-Unterschied bei ärztlichen Vergütungen?
Nach der Wiedervereinigung 1990 bestanden erhebliche Unterschiede in den ärztlichen Vergütungen zwischen alten und neuen Bundesländern. Die Angleichung erfolgte schrittweise über mehrere Jahrzehnte. Die GebAV 3 regelt die verbliebenen Anpassungsschritte auf dem Weg zur vollständigen Konvergenz.
Gilt die GebAV 3 für alle Ärzte in den neuen Bundesländern?
Die GebAV 3 gilt für ärztliche und zahnärztliche Vergütungen nach der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) und GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte) in den neuen Bundesländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sowie in Berlin-Ost.
Was bedeutet ein Angleichungsfaktor von 100%?
Ein Angleichungsfaktor von 100% bedeutet vollständige Vergütungsgleichheit zwischen den alten und neuen Bundesländern. Der Arzt oder Zahnarzt in Ostdeutschland erhält dann dieselbe Vergütung wie sein westdeutscher Kollege für dieselbe Leistung.
Wie wird die West-Ost-Differenz berechnet?
Die West-Ost-Differenz ergibt sich aus der Subtraktion der Ostvergütung von der Westvergütung: Differenz = Vergütung West − (Vergütung West × Angleichungsfaktor / 100). Je niedriger der Angleichungsfaktor, desto größer die verbleibende Differenz.
Welche Vergütungsordnungen sind von der GebAV 3 betroffen?
Die GebAV 3 betrifft primär die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Diese Ordnungen regeln die Abrechnung von privatärztlichen Leistungen. Die Vergütungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind davon getrennt geregelt.