§ 157 SGB VII — Gefahrklassen Unfallversicherung

Berechnen Sie den Jahresbeitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung nach § 157 SGB VII. Der Beitrag hängt vom Jahresarbeitsentgelt, der Beitragseinheit Ihrer Berufsgenossenschaft und der für Ihren Gewerbezweig festgesetzten Gefahrklasse ab.

Letzte Aktualisierung: 3. 4. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

UV-Beitrag nach Gefahrklasse 2026 — § 157 SGB VII

Die gesetzliche Unfallversicherung (UV) schützt Arbeitnehmer bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Träger sind die Berufsgenossenschaften (BGen) und Unfallkassen. Die Finanzierung erfolgt ausschließlich durch Arbeitgeberbeiträge — Arbeitnehmer leisten keinen eigenen Beitrag. Grundlage der Beitragsberechnung ist das Sozialgesetzbuch VII (SGB VII), insbesondere §§ 150 ff.

Beitragsformel nach § 153 und § 157 SGB VII

Der Jahresbeitrag errechnet sich nach der Formel:
Beitrag = (Jahresarbeitsentgelt / 1.000) × Beitragseinheit × Gefahrklasse
Dabei ist die Beitragseinheit ein jährlich festgesetzter Euro-Betrag je 1.000 € beitragspflichtiges Entgelt, und die Gefahrklasse eine dimensionslose Maßzahl für das branchenspezifische Unfallrisiko.

Was sind Gefahrklassen?

Gefahrklassen nach § 157 SGB VII werden vom zuständigen Unfallversicherungsträger im Gefahrtarif festgesetzt. Sie bilden das relative Unfallrisiko eines Gewerbezweigs im Vergleich zur Gesamtheit der versicherten Unternehmen ab. Eine Gefahrklasse von 1,0 entspricht dem Durchschnitt; 8,0 bedeutet achtfach erhöhtes Risiko. Typische Werte:

  • 0,5 — Büroberufe, Verwaltung (sehr gering)
  • 1,0 — Handel, Dienstleistungen (gering)
  • 2,0 — Handwerk, Gastronomie (mittel)
  • 4,0 – 8,0 — Baugewerbe, Bergbau (erhöht bis hoch)
  • 16,0 — Schwerstarbeiten, Sprengtechnik (sehr hoch)

Meldepflichten des Arbeitgebers

Arbeitgeber sind nach § 165 SGB VII verpflichtet, der zuständigen Berufsgenossenschaft jährlich die Lohnnachweise einzureichen. Auf Basis dieser Meldungen berechnet die BG den endgültigen Jahresbeitrag und stellt einen Beitragsbescheid aus. Unterjährig werden Vorschüsse erhoben, die am Jahresende abgerechnet werden.

Unterschiede zwischen den Berufsgenossenschaften

Jede der neun gewerblichen Berufsgenossenschaften legt ihren Gefahrtarif und ihre Beitragseinheit eigenständig fest. Ein Zimmermann bei der BG Bau zahlt daher einen anderen Beitrag als ein vergleichbarer Betrieb bei der VBG (Verwaltungs-BG). Dieser Rechner ermöglicht die Berechnung mit einer selbst eingegebenen Beitragseinheit — entnehmen Sie den aktuellen Wert dem Beitragsbescheid Ihrer Berufsgenossenschaft.

Häufige Fragen zum UV-Beitrag nach Gefahrklasse

Was ist eine Gefahrklasse in der Unfallversicherung?

Die Gefahrklasse ist eine Maßzahl für das Unfallrisiko in einem Gewerbezweig oder einer Unternehmensart. Sie wird nach § 157 SGB VII vom zuständigen Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft) festgesetzt und variiert typischerweise zwischen 0,5 (sehr geringes Risiko) und 16,0 oder mehr (sehr hohes Risiko).

Wie wird der UV-Beitrag berechnet?

Der Jahresbeitrag ergibt sich aus: (Jahresarbeitsentgelt / 1.000) × Beitragseinheit × Gefahrklasse. Die Beitragseinheit ist ein jährlich durch die Berufsgenossenschaft festgelegter Euro-Betrag je 1.000 € beitragspflichtiges Entgelt.

Wer zahlt die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung?

Die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung (UV) trägt ausschließlich der Arbeitgeber — Arbeitnehmer werden nicht belastet. Die UV ist damit eine der wenigen Sozialversicherungen, bei der keine Arbeitnehmerbeteiligung besteht.

Welche Berufsgenossenschaft ist für mein Unternehmen zuständig?

Die Zuständigkeit der Berufsgenossenschaft (BG) richtet sich nach dem Wirtschaftszweig. Handwerks-, Bau-, Holz-, Metall- und viele weitere Branchen haben eigene BGen. Seit 2009 gibt es zudem die DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) als Spitzenverband.

Wie häufig ändert sich die Beitragseinheit?

Die Beitragseinheit wird jährlich durch die jeweilige Berufsgenossenschaft im Haushaltsplan festgesetzt und kann von Jahr zu Jahr schwanken, abhängig von Schadensaufwendungen, Verwaltungskosten und Rücklagen der BG.

Gibt es einen Mindest- oder Höchstbeitrag?

Ein gesetzlicher Höchstbeitrag existiert nicht — er steigt linear mit Entgelt und Gefahrklasse. Mindestbeiträge können durch Satzungsregelungen der einzelnen BG festgesetzt werden. Für kleine Unternehmen gilt häufig ein Mindestbeitrag, der unabhängig von der Entgeltsumme fällig wird.

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