Berechnen Sie Ihre hüttenknappschaftliche Zusatzrente nach § 20 HZVG 2002. Die Zusatzversicherung für Beschäftigte der Eisen- und Stahlindustrie im Saarland gewährt eine monatliche Rente auf Basis persönlicher Entgeltpunkte, Rentenartfaktor und dem aktuellen Rentenwert nach § 68 SGB VI.
Rechtsgrundlage
- § 20 Gesetz über die Hüttenknappschaftliche Zusatzversicherung im Saarland 2002 (HZVG 2002) ↗
Rentenformel der hüttenknappschaftlichen Zusatzversicherung
Gültig ab: 1. 1. 2002
- § 68 Sozialgesetzbuch VI (SGB VI) ↗
Aktueller Rentenwert — jährliche Anpassung zum 1. Juli
Gültig ab: 1. 7. 2026
Hüttenknappschaftliche Zusatzrente: § 20 HZVG 2002
Die hüttenknappschaftliche Zusatzversicherung (HZV) ist eine Sonderversorgung für Beschäftigte der Eisen- und Stahlindustrie im Saarland. Sie hat historische Wurzeln im Hüttenknappschaftlichen Pensionsverband Saar (HPV) und wird heute durch das HZVG 2002 (Gesetz über die Hüttenknappschaftliche Zusatzversicherung im Saarland) geregelt. Die HZV ergänzt die gesetzliche Rentenversicherung um eine zusätzliche Versorgung.
Die Rentenformel nach § 20 HZVG 2002
Die monatliche Zusatzrente berechnet sich nach einer Formel, die strukturell der gesetzlichen Rentenformel nach § 64 SGB VI entspricht:
- Monatliche Zusatzrente = Persönliche Entgeltpunkte HZV × Rentenartfaktor × Aktueller Rentenwert
- Jährliche Zusatzrente = Monatliche Zusatzrente × 12
Persönliche Entgeltpunkte HZV
Die persönlichen Entgeltpunkte werden aus den Beitragsjahren und dem Verdienst in der HZV ermittelt. Je höher das individuelle Entgelt im Verhältnis zum Durchschnittsentgelt aller Versicherten war, desto mehr Entgeltpunkte werden gutgeschrieben. Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See verwaltet die HZV und stellt Rentenauskunft zur Verfügung.
Rentenartfaktor und Rentenarten
Der Rentenartfaktor bestimmt, um welchen Anteil der vollen Rente es sich handelt. Bei der regulären Altersrente ist der Faktor in der Regel 1,0, bei Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung 0,5. Die spezifischen HZV-Rentenartfaktoren können von den allgemeinen SGB-VI-Werten abweichen — maßgeblich ist § 20 HZVG 2002.
Aktueller Rentenwert 2026
Der aktuelle Rentenwert (§ 68 SGB VI) wird jährlich zum 1. Juli durch Rentenanpassungsverordnung festgesetzt. Er berücksichtigt die Lohnentwicklung, den Nachhaltigkeitsfaktor und die Veränderung des Rentenbeitragssatzes. Für 2026 beträgt der aktuelle Rentenwert 37,60 €. Die HZV-Rente wird entsprechend der gesetzlichen Rentenanpassung dynamisiert.
Träger und Verwaltung
Die hüttenknappschaftliche Zusatzversicherung wird von der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See verwaltet. Anspruchsberechtigte erhalten auf Antrag eine Rentenauskunft mit ihren persönlichen Entgeltpunkten und dem voraussichtlichen Rentenbetrag. Der Rechner dient zur Orientierung und ersetzt keine individuelle Rentenberatung.
Häufige Fragen zur hüttenknappschaftlichen Zusatzrente
Was ist die hüttenknappschaftliche Zusatzversicherung?
Die hüttenknappschaftliche Zusatzversicherung (HZV) ist eine Sonderversorgung für Beschäftigte der Eisen- und Stahlindustrie im Saarland. Sie entstand aus dem Hüttenknappschaftlichen Pensionsverband Saar (HPV) und wird durch das HZVG 2002 geregelt. Die HZV ergänzt die gesetzliche Rentenversicherung durch eine zusätzliche Alters- und Erwerbsminderungsrente.
Wie wird die Zusatzrente nach § 20 HZVG 2002 berechnet?
Die monatliche Zusatzrente ergibt sich aus: Persönliche Entgeltpunkte HZV × Rentenartfaktor × Aktueller Rentenwert. Die Formel ist identisch mit der gesetzlichen Rentenformel nach § 64 SGB VI, basiert jedoch auf den spezifischen HZV-Entgeltpunkten.
Was sind persönliche Entgeltpunkte HZV?
Die persönlichen Entgeltpunkte HZV werden aus den Beitragsjahren und dem Verdienst in der hüttenknappschaftlichen Zusatzversicherung ermittelt. Sie entsprechen dem Verhältnis des individuellen Entgelts zum Durchschnittsentgelt aller Versicherten in den jeweiligen Beitragsjahren.
Was ist der Rentenartfaktor?
Der Rentenartfaktor richtet sich nach der Art der Rente. Typische Werte: Altersrente = 1,0 (gesetzlich), HZV-Altersrente abweichend nach HZVG 2002. Rente wegen voller Erwerbsminderung = 1,0, wegen teilweiser Erwerbsminderung = 0,5. Der spezifische HZV-Rentenartfaktor kann von den SGB-VI-Werten abweichen — der Standardwert im Rechner ist 0,225 als Beispielwert.
Wird die HZV-Rente auf andere Renten angerechnet?
Die hüttenknappschaftliche Zusatzrente wird grundsätzlich zusätzlich zur gesetzlichen Altersrente aus der Deutschen Rentenversicherung gewährt. Sie ist eine eigenständige Leistung. Bei Erwerbsminderungsrenten können jedoch Anrechnungsregeln gelten — für eine individuelle Beratung wenden Sie sich an die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See.
Wie oft wird der aktuelle Rentenwert angepasst?
Der aktuelle Rentenwert nach § 68 SGB VI wird jährlich zum 1. Juli angepasst. Für 2026 beträgt er 37,60 €. Die HZV-Rente wird entsprechend der gesetzlichen Rentenanpassung dynamisiert.