§ 1 BVerfGAmtsGehG

Berechnen Sie das monatliche und jährliche Amtsgehalt der Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts. Wählen Sie die Position (Präsident, Vizepräsident oder Richter) und geben Sie optional den Familienzuschlag ein — der Rechner ermittelt das Gesamtgehalt nach § 1 BVerfGAmtsGehG.

Letzte Aktualisierung: 4. 4. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Amtsgehalt der Bundesverfassungsrichter — Rechtlicher Hintergrund

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ist das höchste Gericht der Bundesrepublik Deutschland und Hüter des Grundgesetzes. Es entscheidet über Verfassungsbeschwerden, Normenkontrollverfahren, Organstreitigkeiten und weitere verfassungsrechtliche Fragen. Um die Unabhängigkeit seiner Richter zu garantieren, werden ihre Bezüge durch ein eigenständiges Gesetz geregelt: das Gesetz über die Amtsgehälter der Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGAmtsGehG).

Amtsgehalt nach § 1 BVerfGAmtsGehG

Das Amtsgehalt ist in § 1 BVerfGAmtsGehG festgelegt und nach Position gestaffelt. Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts erhält 28.000 Euro monatlich, der Vizepräsident 24.000 Euro und die übrigen Richter jeweils 20.000 Euro. Diese Beträge gelten als Grundgehalt. Hinzu kommt ein Familienzuschlag, der sich nach Familienstand und Kinderzahl richtet und auf das Grundgehalt aufgeschlagen wird. Das jährliche Gesamtgehalt ergibt sich durch Multiplikation des Monatsgehalts mit 12, da es keine separaten Jahressonderzahlungen gibt, wie sie im allgemeinen Beamtenrecht vorgesehen sind.

Unabhängigkeit durch eigenständige Regelung

Die Bezüge der Bundesverfassungsrichter sind bewusst in einem eigenen Gesetz geregelt, das unabhängig vom allgemeinen Besoldungsrecht (Bundesbesoldungsgesetz, BBesG) gilt. Dies dient der institutionellen Unabhängigkeit des Gerichts: Das Amtsgehalt kann nicht durch einfache Änderungen im allgemeinen Besoldungsrecht angepasst werden, sondern bedarf einer ausdrücklichen gesetzlichen Änderung des BVerfGAmtsGehG. Damit soll politischer Druck durch Gehaltssenkungen verhindert werden.

Amtszeit und Versorgung

Bundesverfassungsrichter werden für zwölf Jahre gewählt, ohne die Möglichkeit einer Wiederwahl. Es gilt eine Altersgrenze von 68 Jahren. Nach Ablauf der Amtszeit erhalten die Richter gemäß § 100 BVerfGG Versorgungsleistungen. Als Mitglieder des höchsten deutschen Gerichts sind sie beamtenrechtlich gestellt und damit von der gesetzlichen Sozialversicherung ausgenommen. Ihr Amtsgehalt unterliegt jedoch der regulären Einkommensteuer nach § 19 EStG.

Zusammensetzung und Wahl

Das Bundesverfassungsgericht besteht aus 16 Richtern in zwei Senaten. Je acht Richter werden vom Bundestag und acht vom Bundesrat gewählt, jeweils mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit. Diese hohe Hürde soll parteipolitische Einseitigkeiten vermeiden. Der Präsident und der Vizepräsident führen je einen Senat als Vorsitzende. Beide werden im Wechsel von Bundestag und Bundesrat gewählt und sind damit die höchste Instanz in der deutschen Verfassungsgerichtsbarkeit.

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist das Gehalt eines Bundesverfassungsrichters 2026?

Das Grundgehalt eines Richters am Bundesverfassungsgericht beträgt 20.000 € monatlich, beim Vizepräsidenten 24.000 € und beim Präsidenten 28.000 €. Hinzu kommt ein individueller Familienzuschlag nach Besoldungsrecht. Das entsprechende Jahresgehalt berechnet sich als Monatsgehalt multipliziert mit 12.

Welches Gesetz regelt das Amtsgehalt der Bundesverfassungsrichter?

Das Amtsgehalt der Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts ist im Gesetz über die Amtsgehälter der Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGAmtsGehG) geregelt. § 1 legt die konkreten Beträge für Präsident, Vizepräsident und Richter fest. Ergänzend gilt § 100 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes (BVerfGG) für Besoldung und Versorgung.

Was ist der Familienzuschlag beim Amtsgehalt?

Der Familienzuschlag ist ein Bestandteil des Amtsgehalts, der sich nach dem Familienstand und der Kinderzahl richtet. Er wird auf das Grundgehalt aufgeschlagen und erhöht das monatliche Gesamtgehalt. Die genaue Berechnung folgt den allgemeinen Regelungen des Besoldungsrechts (Bundesbesoldungsgesetz, BBesG).

Wie viele Richter hat das Bundesverfassungsgericht?

Das Bundesverfassungsgericht besteht aus 16 Richtern, die in zwei Senate zu je 8 Richtern aufgeteilt sind. Jeder Senat hat einen Vorsitzenden. Der Präsident und Vizepräsident des Gerichts sind jeweils Vorsitzende eines Senats. Die Richter werden vom Bundestag und Bundesrat je zur Hälfte gewählt und vom Bundespräsidenten ernannt.

Wie lange ist die Amtszeit eines Bundesverfassungsrichters?

Die Amtszeit beträgt 12 Jahre ohne Möglichkeit der Wiederwahl. Es gilt eine Altersgrenze von 68 Jahren. Damit soll die Unabhängigkeit der Richter gesichert werden. Nach dem Ende der Amtszeit erhalten die Richter gemäß § 100 BVerfGG Versorgungsleistungen nach den allgemeinen Regelungen für Bundesbeamte.

Ist das Gehalt der Bundesverfassungsrichter steuerpflichtig?

Ja, das Amtsgehalt der Bundesverfassungsrichter ist wie jedes andere Einkommen einkommensteuerpflichtig. Es handelt sich um Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit gemäß § 19 EStG. Auf das Amtsgehalt werden reguläre Lohnsteuer, gegebenenfalls Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer erhoben. Eine Sozialversicherungspflicht besteht als Beamte nicht.

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