Was kostet die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe 2026? Unser Rechner ermittelt die Prüfungsgebühren und Zuverlässigkeitsprüfungskosten nach § 5 BewachV — für einzelne Personen oder ganze Teams.
Rechtsgrundlage
- § 5 Bewachungsgewerbe-Verordnung (BewachV) ↗
Sachkundeprüfung: Voraussetzungen und Gebühren im Bewachungsgewerbe
Gültig ab: 1. 1. 2019
- § 34a Gewerbeordnung (GewO) ↗
Bewachungsgewerbe — Erlaubnispflicht und Sachkundenachweis für Gewerbetreibende
Gültig ab: 1. 1. 2026
Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe — Kosten und Voraussetzungen
Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe — § 5 BewachV
Wer in Deutschland ein Bewachungsgewerbe betreiben möchte, benötigt eine Erlaubnis nach § 34a der Gewerbeordnung (GewO). Kernbestandteil dieser Erlaubnis ist der Sachkundenachweis, der durch eine Prüfung bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) erworben wird. Die rechtliche Grundlage für Inhalt und Ablauf der Prüfung bildet § 5 der Bewachungsgewerbe-Verordnung (BewachV) aus dem Jahr 2019.
Wer benötigt den Sachkundenachweis?
Den Sachkundenachweis nach § 5 BewachV müssen Gewerbetreibende sowie alle Aufsichtspersonen in Bewachungsunternehmen mit mehr als fünf Beschäftigten erbringen. Für einfache Bewachungstätigkeiten ohne hoheitliche Befugnisse — etwa Pfortenbesetzung oder Shopbeobachtung — genügt die kürzere Unterrichtung nach § 5a BewachV (mindestens 40 Stunden). Die Sachkundeprüfung geht deutlich tiefer: Sie umfasst Sicherheitsrecht, Umgang mit Menschen, Unfallverhütung und Sicherheitstechnik.
Prüfungsgebühren und Zuverlässigkeitsprüfung
Die Prüfungsgebühren für die Sachkundeprüfung werden von der jeweiligen IHK festgesetzt und variieren regional. Typische Sätze liegen zwischen 150 € und 200 € je Person. Hinzu kommt die Zuverlässigkeitsprüfung, die durch die zuständige Ordnungsbehörde durchgeführt wird und die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses umfasst. Die Kosten dafür betragen je nach Bundesland 30 € bis 80 € pro Person. Bei mehreren Mitarbeitenden, die die Prüfung ablegen sollen, summieren sich diese Beträge schnell auf mehrere tausend Euro — unser Rechner hilft, die Gesamtkosten im Überblick zu behalten.
Ablauf der Sachkundeprüfung
Die Prüfung gliedert sich in einen schriftlichen und einen mündlichen Teil. Der schriftliche Teil umfasst Multiple-Choice-Fragen und Fallaufgaben aus den Bereichen Recht des Bewachungsgewerbes, Datenschutz, Umgang mit Konfliktlagen sowie Grundlagen der Sicherheitstechnik. Besteht ein Prüfling den schriftlichen Teil, folgt die mündliche Prüfung. Bei Nichtbestehen kann die Prüfung beliebig oft wiederholt werden — jeweils gegen erneute Zahlung der Prüfungsgebühr. Die IHKs bieten die Prüfung üblicherweise vier- bis sechsmal jährlich an; die Anmeldung sollte rechtzeitig erfolgen.
Gesamtkosten für Unternehmen planen
Für Unternehmen, die mehrere Personen zur Prüfung anmelden möchten, summieren sich Prüfungsgebühren und Zuverlässigkeitsprüfungskosten erheblich. Bei zehn Personen mit einer Prüfungsgebühr von 175 € und 50 € für die Zuverlässigkeitsprüfung je Person entstehen bereits 2.250 € Gesamtkosten. Der Rechner erlaubt es, diese Beträge flexibel anzupassen und auf die tatsächlichen regionalen IHK-Gebühren einzustellen. So lässt sich die Budgetplanung für die Personalentwicklung im Sicherheitsgewerbe präzise vorbereiten.
Häufige Fragen zur Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe
Was kostet die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe 2026?
Die Prüfungsgebühr für die Sachkundeprüfung nach § 5 BewachV beträgt typischerweise zwischen 150 € und 200 € je Person, abhängig von der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK). Zusätzlich fallen Kosten für die Zuverlässigkeitsprüfung von ca. 40–60 € je Person an. Unser Rechner ermittelt die Gesamtkosten für beliebig viele Personen.
Wer braucht einen Sachkundenachweis im Bewachungsgewerbe?
Gewerbetreibende, die ein Bewachungsunternehmen betreiben (Erlaubnis nach § 34a GewO), benötigen zwingend einen Sachkundenachweis. Ab einer Unternehmensgröße von mehr als 5 Beschäftigten müssen auch Aufsichtspersonen die Sachkundeprüfung nachweisen. Für einfache Bewachungstätigkeiten (z. B. Empfang, einfache Kontrolle) reicht eine Unterrichtung nach § 5a BewachV.
Wo wird die Sachkundeprüfung abgelegt?
Die Sachkundeprüfung für das Bewachungsgewerbe wird bei der örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) abgelegt. Die Prüfung umfasst schriftliche und mündliche Teile und deckt Themen wie Recht, Umgang mit Menschen, Grundzüge der Sicherheitstechnik und Unfallverhütungsvorschriften ab.
Was prüft die Zuverlässigkeitsprüfung?
Die Zuverlässigkeitsprüfung nach § 34a GewO überprüft das polizeiliche Führungszeugnis und stellt sicher, dass der Antragsteller in den letzten fünf Jahren nicht wegen bestimmter Straftaten verurteilt wurde. Die Prüfung erfolgt durch die zuständige Behörde (Ordnungsamt oder Gewerbeamt) und kostet je nach Bundesland zwischen 30 € und 80 €.
Kann die Sachkundeprüfung wiederholt werden?
Ja, die Sachkundeprüfung kann im Falle des Nichtbestehens wiederholt werden. Bei der Wiederholungsprüfung fallen erneut die vollen Prüfungsgebühren an. Die IHKs bieten die Prüfung in der Regel mehrmals im Jahr an. Eine Anmeldung ist rechtzeitig — meist 4–6 Wochen vorab — erforderlich.
Welche Kosten entstehen beim Aufbau eines Bewachungsbetriebs?
Neben Sachkundeprüfung und Zuverlässigkeitsprüfung entstehen folgende Kosten: Erlaubnisgebühr nach § 34a GewO (ca. 200–800 €), Nachweis einer Berufsunfallversicherung und Haftpflichtversicherung, ggf. Unterrichtungskosten für einfache Bewachungstätigkeiten (ca. 40 Stunden bei einer anerkannten Stelle). Der Gesamtaufwand für die behördliche Zulassung liegt typischerweise bei 500–2.000 € je Gewerbetreibendem.